Ab Montag 4. April entfällt die Maskenpflicht

Ab Montag entfällt die Maskenpflicht.

Die Testpflicht (zweimal pro Woche) bleibt bis zu den Osterferien bestehen. Nächste Woche gilt nach wie vor Montag und Donnerstag zu testen, die Woche vor Ostern Montag und Mittwoch, da ab Gründonnerstag Ferien sind.

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport und Musikunterricht entfallen.

Für Besucher gilt die 3G-Regel.