Ab Montag 4. April entfällt die Maskenpflicht

Ab Montag entfällt die Maskenpflicht.

Die Testpflicht (zweimal pro Woche) bleibt bis zu den Osterferien bestehen. Nächste Woche gilt nach wie vor Montag und Donnerstag zu testen, die Woche vor Ostern Montag und Mittwoch, da ab Gründonnerstag Ferien sind.

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport und Musikunterricht entfallen.

Für Besucher gilt die 3G-Regel.  

Zwei Tests pro Woche

Ab nächster Woche finden nur noch zwei Testungen zu Hause statt: Montag und Donnerstag.
Außerdem gibt es beim Auftreten von einem Infektionsfall in der Klasse keine Testungen mehr in der Schule. Es wird dann wie gewohnt zweimal pro Woche (Montag/Donnerstag) zu Hause getestet.

Mögliche Testbefreiung

Die Corona-Verordnung Schule wurde zum 14. Februar 2022 erneut geändert. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass nun erweiterte Ausnahmen von der Testpflicht bestehen, die sich an den Ausnahmen von der Quarantänepflicht orientieren. Es besteht eine dauerhafte Befreiung von der Testpflicht für Personen, die

  • zwei Impfungen und anschließend die Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben, oder
  • genesen sind und eine oder zwei Impfungen erhalten haben. Die Reihenfolge dieser Ereignisse ist unerheblich.

Es besteht ferner eine vorübergehende Ausnahme von der Testpflicht für 90 Tage für Personen unter folgenden Bedingungen:

  • Die Person wurde zweifach gegen das Coronavirus geimpft und die letzte Impfung liegt mindestens 15 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der zweiten Impfung.
  • Die Person ist genesen (ohne zusätzliche Impfung), der PCR-Nachweis liegt mindestens 28 Tage zurück. Die Frist von 90 Tagen beginnt mit der Probeentnahme.